Hochwasseraudit

Ein Audit untersucht, „ob Prozesse, Anforderungen und Richtlinien die geforderten Standards erfüllen“ (1). Das Hochwasseraudit der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) prüft demnach, wie gut der Hochwasserschutz ist. Es richtet sich an alle kommunalen Gebietskörperschaften, aber auch an Verbände mit entsprechender Verbandsaufgabe und regional abgegrenztem Verbandsgebiet. Durch das Audit kann der derzeitige Status der Hochwasservorsorge identifiziert, analysiert und gezielt verbessert werden (2).

Der Prozess sieht dabei folgendermaßen aus: Zu Beginn wird ein Gespräch mit einem oder einer Expert*in der DWA geführt, in welchem die erforderlichen Unterlagen festgelegt werden. Auf Grundlage hiervon werden die benannten Dokumente gesammelt und im nächsten Schritt, dem Audit vor Ort, vorgelegt. Daraufhin erfolgt die Bewertung der Hochwasser-Risikokommunikation, die Erstellung der Auditergebnisse und das daraus folgende Beratungsprotokoll. Durch eine solche Bewertung können Schäden schon im Voraus verhindert werden, Kommunen werden bei der Hochwasservorsorge unterstützt und es erfolgt eine Vernetzung der auditierten Kommunen. Bei Interesse kann sich an die DWA-Bundesgeschäftsstelle gewendet werden (3).

Das Projekt wird von dem Land Bayern zu 75% gefördert, da in Bayern geplant ist, das DWA-Audit zu einem Kernelement der Hochwasservorsorge zu machen. Daher ist das Audit für bayrische Kommunen im Moment günstiger (Stand 2021).

 

Verwendete und weiterführende Quellen:

Handlungsschritte

  1. Auditantrag durch die Kommune bei der DWA Bundesgeschäftsstelle.
  2. Zur Abstimmung des Rahmens und der Zielsetzung des Audits sowie zur fach- und sachgerechten Vorbereitung der Kommune findet ein Vorgespräch statt.
  3. Audittermin vor Ort: der dokumentierte Status der Hochwasservorsorge für Flusshochwasser und Sturzfluten nach Merkblatt DWA-M 551 wird eingeordnet. Das Audit konzentriert sich auf die Bewertung der lokal zu verantwortender Maßnahmen. Der technische Hochwasserschutz und die örtliche Katastrophenabwehr sind nicht Bestandteil des Audits. Das Audit-Protokoll enthält eine abschließende Bewertung mit einer „Hochwasservorsorge-Ampel“.

Tipps & Hürden

Durch die ressortübergreifenden Zuständigkeiten in die das Thema Hochwasser fällt, ist eine Zusammenarbeit des technischen Hochwasserschutzes mit der örtlichen Katastrophenabwehr nötig.

Kosten

Art der Kosten -

Weitere Daten

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