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Verbindliche Bauleitplanung (B-Plan)

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Warum Bebauungspläne?

9 Abs. 4 BauGB gibt den Ländern die Möglichkeit, weitere Festsetzungen zur Aufnahme in Bebauungspläne zu regeln. Viele Bundesländer haben davon Gebrauch gemacht. Z.B. können die Gemeinden in Hessen nach § 37 Abs. 4 HWG können durch Satzung regeln, dass im Gemeindegebiet oder in Teilen davon Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser oder zum Verwenden von Grauwasser vorgeschrieben werden, um die Abwasseranlagen zu entlasten, Überschwemmungsgefahren zu vermeiden oder den Wasserhaushalt zu schonen, soweit wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Die Satzungsregelung kann als Festsetzung in Bebauungspläne aufgenommen werden. Die Vorgabe des § 28 Abs. 4 HWG, wonach die Grundwasserneubildung nicht wesentlich eingeschränkt werden darf, ist auch bei einer Planung mit zentralen Wasserrückhalteeinrichtungen zu beachten.

Was kann im B-Plan festgesetzt werden?

Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen

BauGB

Die Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen korrespondieren teils mit den Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan. Die Festsetzungsmöglichkeiten werden abschließend in § 9 Abs. 1 BauGB geregelt. § 9 Abs. 4 erlaubt den Ländern örtliche Bauvorschriften z. B. Gestaltungssatzungen – auch als Bestandteil von Bebauungsplänen zu erlassen.

Nach § 9 Abs. 1 BauGB können im Bebauungsplan die im nachfolgenden Katalog aufgelisteten Festsetzungen aus städtebaulichen Gründen getroffen werden. Zu den in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB zu berücksichtigenden Belangen gehören u.a. der Klimaschutz und die Klimaanpassung, Wasser, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge, denen eine Regenwasserbewirtschaftung dient, so dass Festsetzungen zur Regenwasserbewirtschaftung regelmäßig auch städtebauliche Gründe haben können.

Im Einzelnen sind für die Festsetzung von Maßnahmen und Flächen für die Versickerung, Retention, Nutzung und Verdunstung von Niederschlägen insbesondere folgende Festsetzungsmöglichkeiten von Bedeutung:

  • Maß der baulichen Nutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
  • Flächen für die Abwasserbeseitigung, § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB
  • Grünflächen, § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
  • Flächen für Wasserabfluss, Versickerung, § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB
  • Nach § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB können festgesetzt werden
    • die Wasserflächen und die Flächen für die Wasserwirtschaft,
    • die Flächen für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses,
    • Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen,
    • die Flächen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen;

Dach- und Fassadenbegrünung, § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB

Satzungen

Als Grundlage für die Festsetzungen dienen auch vorhandene Ortssatzungen zum Thema Regenwasser, Zisternen, Gartengestaltung mit versickerungsfähigen Flächen etc.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Grundlagen der Festsetzungsmöglichkeit.

Maßnahmen Neubau oder Umbau/Nachverdichtung
mit B-Plan
Versickerung WHG §5

WHG §55 (2)
Landeswassergesetz
BauGB §9 (1.16)
DWA-M 102-4*

Dachbegrünung/ Retentionsdach Landeswassergesetz Satzung möglich
BauGB §9 (1.25)
DWA-M 102-4
Bepflanzte Regenwassersysteme Landeswassergesetz Satzung möglich
BauGB §9 (1.20)
DWA-M 102-4*
Speicher zur Regenwassernutzung Landeswassergesetz Satzung möglich BauGB §9 (1.20)
Fassadenbegrünung Landeswassergesetz Satzung möglich BauGB §9 (1.25)
DWA-M 102-4*
Entsiegelung Landeswassergesetz Wasserhaushalt
BauGB §9 (1.15)
Wasserführende Fläche Landeswassergesetz Wasserhaushalt
Landeswassergesetz Satzung möglich BauGB §9 (1.14/15)
Ggf. Planfeststellung
Behandlungsanlagen WHG §5
Landeswassergesetz Satzung möglich
DWA-A 102-2*
Starkregen-Abflüsse zurückhalten und leiten Landeswassergesetz Wasserhaushalt
Landeswassergesetz Satzung möglich BauGB §9 (1.16)

 

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Ortssatzungen/Satzungen

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Was ist eine Satzung

9 Abs. 4 BauGB gibt den Ländern die Möglichkeit, weitere Festsetzungen zur Aufnahme in Bebauungspläne zu regeln. Viele Länder haben davon Gebrauch gemacht. Danach können die Gemeinden durch Satzung regeln, dass zum Beispiel im Gemeindegebiet oder in Teilen davon Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser oder zum Verwenden von Grauwasser vorgeschrieben werden, um die Abwasseranlagen zu entlasten, Überschwemmungsgefahren zu vermeiden oder den Wasserhaushalt zu schonen, soweit wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Die Satzungsregelung kann als Festsetzung in Bebauungspläne aufgenommen werden.

Warum Satzungen

Für die Belange der Klimaanpassung können Maßnahmen bestimmt und in einer Ortssatzung geregelt werden.

Beispielsatzungen

Mit Hilfe der Satzungen können die Ziele festgelegt werden. Anhand verschiedener Beispielsatzungen werden diese erläutert.

  • Zisternensatzung Stadt Kronberg 2005, Förderrichtlinie Zisternen Stadt Kronberg, 2023 https://www.kronberg.de/de/politik-verwaltung/satzungen/
    • Die Zisternensatzung der Stadt Kronberg stammt aus dem Jahr 2005. Diese wurde 2023 mit einer Förderrichtlinie flankiert, welche folgende Nutzungskonzepte fördert:
      • Regenwassernutzungsanlagen, die das von Dachflächen abfließende Regenwasser sammeln und einem Zweck zuführen, für den keine Trinkwasserqualität erforderlich ist (z.B. WC-Spülung, Putzen, Grünflächenbewässerung, Waschmaschinenversorgung etc.),
      • Regenwassernutzungsanlagen als einfache Zisternen zur Gartenbewässerung,
      • Reine Retentionszisternen, die das gespeicherte Wasser zeitverzögert kontrolliert abgeben,
      • Retentionszisternen mit Nutzvolumen für die Gartenbewässerung,
      • Retentionszisternen mit Nutzvolumen, die mindestens einen Teil des Nutzvolumens dem häuslichen Brauchwassersystem zuführen (z.B. Putzwasser, Waschmaschinenversorgung, WC-Spülung etc.),
      • Nachrüstung der Retentionsdrossel bei vorhandenen Regenwassernutzungsanlagen im Gebäudebestand für die Erweiterung zur Retentionszisterne
    • Je nach Konzept beträgt die Förderung 600-900 EUR/m³ installierten Volumens
  • Stadt Offenbach 2022, Niederschlagswassersatzung https://www.offenbach.de/buerger_innen/umwelt-klima/wasser_boden/niederschlagswassersatzung.php
    • Die Stadt Offenbach hat im Jahr 2022 eine Satzung zum Umgang mit dem Niederschlagswasser auf Grundstücken erlassen
    • Dies beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf Grundstücken möglich ist und die angewandt werden sollen.
    • Eine Förderrichtlinie zur Klimaanpassung flankiert die Umsetzung der Maßnahmen in Offenbach mittels des Schwammstadt-Prinzips. Sie wurde 2023 veröffentlicht. https://www.offenbach.de/buerger_innen/umwelt-klima/klima/foerderrichtlinie-klimaanpassung.php
    • Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungsmaßnahmen und Zisternen gefördert. Der Umfang der Förderung ist von der Maßnahme abhängig.
  • Regenwasserentgelt für Brauchwassernutzung aus Zisternen in Berlin, 2024, Teil der Abwassersatzung des Landes Berlin https://www.bwb.de/de/assets/downloads/bwb-niederschlagswasser-gebuehrenminderung.pdf
    • Reduzierung Entgelt auf 10%, Nachweis erforderlich
    • In Berlin existiert seit dem Jahr ein Niederschlagswasserentgelt für die Einleitung in das öffentliche Kanalnetz. Dort werden prozentuale Abschläge für verschiedenste Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen gewährt, um damit Anreize für deren Umsetzung zu schaffen. Seit dem 1.1.2024 werden auch Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser mit einem Abschlag von 90% der pro m² angeschlossene Fläche anfallenden Gebühr erlassen.
  • Die Stadt Oberursel (Stand 2022) reduziert die Niederschlagswassergebühr für verschiedene Maßnahmen wie folgt:
Fläche/ Maßnahme Gebührenreduzierung*
Kiesdach 50 %
Begrünte Dächer 70 %
Teilversiegelte Flächen 40%
Sickerfähige Beläge 50 %
Zisternen mit ganzjähriger Nutzung 20 m² pro m³ Speicher

*Gebührenmaßstab ist die bebaute, überbaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche

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Verfahren nach §34 BauGB

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Die Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung ermöglichen die bauliche Nutzung von Flächen im Stadtraum. Sie schaffen Baurecht. Diese planerischen Vorgaben erstrecken sich jedoch längst nicht auf den gesamten Stadtraum.

Was ist §34 BauGB

Baugenehmigungsverfahren dienen der Überprüfung der landesrechtlich ausgestalteten Bauordnungen. Sie sind in ihrem Wesen ein originäres Instrument der Gefahrenabwehr. Insofern ist der Regelungscharakter hinsichtlich wassersensibler Fragestellungen begrenzt.

Im Vordergrund bauordnungsrechtlicher Prüfungen steht die Sicherstellung der Erschließung. Sofern sich ein Bauvorhaben nicht auf den Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder städtebaulichen Vertrags mit wasserbezogenen Festsetzungen bezieht, ist die Art und Weise der abwasserseitigen Erschließung nachrangig. Im Unterschied zur Bauordnung von Nordrhein-Westfalen sieht z.B. die Berliner Bauordnung eine explizite Befreiung vom Anschlusszwang für Niederschlagswasser vor, sofern solche Maßnahmen „durch den Bebauungsplan festgesetzt, wasserrechtlich zulässig oder sonst angeordnet oder genehmigt sind“ (§ 44 Abs. 1 Satz 2 Bau OBln). Darüber hinaus formuliert die Berliner Bauordnung ein Versickerungsgebot für Gebiete in offener Bauweise, also Einzel- und Doppelhäuser (§ 44 Abs. 1 Satz 3 Bau OBln, (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 21.11.1958). Baugenehmigungsverfahren können je nach Vorhabenart stark variieren und lassen sich in vier Gruppen aufteilen (BauO NRW, BauO Bln):

  • Verfahrensfreie bzw. nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben. Hierzu zählen kleinere Nebenanlagen, z. B. Garagen, Carports, nicht überdachte PKW-Stellplätze bis 100 m² (NRW) bzw. 30 m² (Berlin). Ein Großteil der Vorhaben im Geltungsbereich der GRZ 2 ist somit verfahrensfrei.
  • Von Genehmigung freigestellte Verfahren. Hierzu zählen Wohngebäude bis 2.500 m² Brutto-Grundfläche, sofern im Geltungsbereich eines B-Plans oder als Vorhaben mit einem positiven Vorbescheid (Berlin) oder Nebengebäude (NRW). Vorhabenunterlagen müssen eingereicht werden, es bedarf jedoch für den Bau keiner Genehmigung. In Nordrhein-Westfalen z.B. sind solche Vorhaben zudem nicht prüfpflichtig für die Gemeinde.
  • Vereinfachte Verfahren mit Prüfung durch Bauaufsicht, jedoch z. B. ohne Prüfung von Belangen des Arbeitsschutzes (NRW).
  • Reguläre Genehmigungsverfahren für Sonderbauten. Hierzu zählen Hochhäuser, bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe oder Gebäude mit mehr als 1.600 m² Brutto-Grundfläche.

Die Verfahrensart entscheidet maßgeblich darüber, ob das sogenannte Baunebenrecht Bestandteil der Prüfung durch die Bauaufsicht ist. In Berlin gilt seit 2005 die Bestimmung, dass die Baugenehmigung nicht mehr die Vereinbarkeit von Vorhaben mit sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Wasserrecht) prüft.

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen nach §34 BauGB

Für Bauvorhaben mit Versickerungsanlagen bedeutet die Regelung des Baunebenrechts, dass unabhängig vom Verfahren die wasserrechtliche Genehmigung eigenständig durch den Bauherrn zu beantragen ist. Sofern keine Versickerungsanlagen mit dem Vorhaben verbunden sind, entfällt eine wasserrechtliche Prüfung. Dies bedeutet, dass es innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens nur eine Negativprüfung auf die Einhaltung des Wasserrechts bei Versickerung gibt. Die Positivprüfung auf Einhaltung des Versickerungsgebots nach § 55 Abs. 2 WHG ist nicht verbindlich.

Zusätzlich bieten die Landesgesetze, Satzungen und andere überregionale Regelwerke Möglichkeiten auch im Verfahren nach §34 BauGB Maßnahmen festzusetzen, wie folgende Liste zeigt. Hier ist zu beachten, dass es unterschiedliche Regelungen in den Landesgesetzen gibt, die Möglichkeiten zulassen können, oder verhindern, da sie nicht geregelt sind.

  • Versickerungsmaßnahmen
    • WHG §5
    • WHG §55 (2)
    • Landeswassergesetz möglich
    • Satzung möglich
    • DWA-M 102-4*
  • Dachbegrünung/ Retentionsdach
    • Satzung möglich
    • DWA-M 102-4
  • Bepflanzte Regenwassersysteme
    • Satzung möglich
    • DWA-M 102-4*
  • Speicher zur Regenwassernutzung
    • Satzung möglich
  • Fassadenbegrünung
    • Satzung möglich
    • DWA-M 102-4*
  • Entsiegelungsmaßnahmen/Teilversiegelung
    • Landeswassergesetz Wasserhaushalt
  • Wasserführende Flächen/Teiche
    • Landeswassergesetz Wasserhaushalt
    • Satzung möglich
    • Planfeststellung
  • M8 Behandlungsanlagen
    • WHG §5
    • Satzung möglich
    • DWA-A 102-2*
  • Starkregen-Abflüsse zurückhalten und leiten
    • Landeswassergesetz Wasserhaushalt
    • Satzung möglich

Warum ein Verfahren nach §34 BauGB?

Für die Vielzahl an Flächen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) und außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen vermittelt das Baugesetzbuch dennoch ein Baurecht, solange sich das geplante Vorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche“ in die nähere Umgebung einfügt (Hauth und Gänslmayer 2018).

Aus baurechtlicher Sicht ist ein wesentlicher Streitpunkt von Verfahren nach § 34 BauGB, ob es sich um den Innenbereich oder Außenbereich handelt. Städtebaulich ist das Verfahren sinnvoll, um ein für städtische Teilräume homogenes Stadtbild zu ermöglichen. Bildhaft gesprochen werden hochversiegelte Teilräume in hochversiegelter Form nachverdichtet, während Teilräume in lockerer, offener Bauweise in eben dieser Form weiterentwickelt werden.

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Wettbewerbe

Warum Wettbewerbe?

Wettbewerbe werden vor allem für größere bauliche Vorhaben (öffentlich und privat) ausgeschrieben. Hierfür erarbeiten kommunale Stadtplanung, Architekten und Freiraumplaner Nutzungs- und Gestaltungsvorschläge. Als Vorstufe zum Bebauungsplanverfahren kommt Wettbewerben zunehmend eine wichtige Rolle zu, da grundlegende Inhalte, die für die Integration der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung erforderlich sind, hier bereits festgelegt werden. Dazu gehört vor allem die Verfügbarkeit von Flächen für die Wasserwirtschaft.

Was ist ein Wettbewerb?

Ein Wettbewerb ist ein Verfahren, bei dem Architekten, Stadtplaner und Freiraumplaner aufgefordert werden, innovative Konzepte für die Entwicklung oder Neugestaltung eines bestimmten städtischen Gebiets zu erstellen. In der Regel gibt es klare Vorgaben und Ziele für das Projekt, die von der Stadt oder anderen öffentlichen Stellen festgelegt werden. Die Teilnehmer reichen ihre Ideen in Form von Plänen, Modellen oder schriftlichen Konzepten ein, die von einer Jury bewertet werden. Der Gewinner des Wettbewerbs wird oft mit der Umsetzung des Projekts beauftragt, und der Wettbewerb dient dazu, die bestmögliche städtebauliche Lösung zu finden und die Qualität der städtischen Entwicklung zu fördern. Solche Wettbewerbe fördern die Kreativität und Vielfalt in der Stadtplanung und tragen dazu bei, lebenswertere Städte zu schaffen.

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Grundhafte Straßensanierung

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Eine grundhafte Straßensanierung bezieht sich auf die vollständige Erneuerung einer Straße, einschließlich der darunterliegenden Struktur und des Oberflächenbelags. In Abgrenzung zur Straßeninstandsetzung, z.B. durch Deckensanierung, wird bei der grundhaften Straßensanierung die gesamte Deck- und Tragschicht aufgenommen und neu gebaut. Dieser grundhafte Eingriff erlaubt maßgebliche Änderungen der Straßenraumaufteilung.

Warum eine Grundhafte Straßensanierung?

Bei der grundhaften Straßensanierung werden die Zuschnitte für Fahrbahnen, Gehwege, Stellplätze, Fahrradwege, Wirtschaftsverkehr, ÖPNV und Grünflächen neu geordnet. Außerdem kann maßgeblich die Höhenabwicklung angepasst werden. Die grundhafte Straßensanierung ist somit besonders geeignet, um öffentliche Räume für den Klimawandel anzupassen. Dies bedeutet vor allem: mehr Grünflächen und Grünvolumen, Versickerung und Rückhalt anstelle von Ableitung sowie Förderung des Umweltverbundes.

Es gibt mehrere Gründe, warum eine grundhafte Straßensanierung erforderlich sein könnte:

  1. Schwere Schäden: Wenn eine Straße durch intensive Nutzung, Witterungseinflüsse, Alterung oder unzureichende Wartung schwer beschädigt wurde, kann eine grundhafte Sanierung notwendig sein, um die Straße wieder sicher und funktionsfähig zu machen.
  2. Strukturelle Probleme: Wenn die Struktur der Straße, einschließlich des Unterbaus und der Tragschicht, nicht mehr stabil oder tragfähig ist, kann eine grundhafte Sanierung erforderlich sein, um die Straße wieder auf einen sicheren und stabilen Zustand zu bringen.
  3. Verbesserung der Verkehrssicherheit: Straßen mit starken Schäden oder Unebenheiten stellen ein Sicherheitsrisiko für Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger dar. Eine grundhafte Sanierung kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und Unfälle zu reduzieren.
  4. Erhöhung der Lebensdauer: Durch eine grundhafte Sanierung kann die Lebensdauer einer Straße verlängert werden, indem sie wieder auf einen guten Zustand gebracht und vor weiterem Verschleiß geschützt wird.
  5. Verbesserung der Fahrqualität: Eine Straße, die stark beschädigt oder uneben ist, führt zu einem unkomfortablen Fahrerlebnis und kann zu Schäden an Fahrzeugen führen. Eine grundhafte Sanierung kann die Fahrqualität verbessern und Fahrzeuge vor Beschädigungen schützen.
  6. Verbesserung Lebensqualität und Umweltqualität: Eine grundhafte Straßensanierung kann in einigen Fällen dazu genutzt werden, die Lebensqualität in einer Stadt oder Gemeinde durch die Schaffung von mehr Grünflächen zu erhöhen, jedoch ist dies nicht der primäre Zweck einer grundhaften Straßensanierung.

Regelungsrahmen

  • DWA-A 138
  • DWA-A 102-2/102-4
  • FLL-Empfehlung Stadtbäume
  • FLL-Empfehlung Versickerungsanlagen
  • FGSV (2002): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA).
  • FGSV (2002): Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)
  • FGSV (2012): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen: RASt 06

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Integrierte Städtebauliche Konzepte

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Was ist ein ISEK

Eine Verbesserung des Siedlungsbestands auf Quartiersebene, die auch für Belange der Klimaanpassung genutzt werden kann, wird im Einflussbereich der kommunalen Raumplanung durch Stadtumbau- und Stadtsanierungsmaßnahmen ermöglicht. Diese Verfahren, die durch spezielle städtebauliche Vorschriften festgelegt sind, zielen hauptsächlich darauf ab, städtebauliche Defizite und den Verlust von Funktionen zu beheben. Auch städteklimatische Belastungen werden als städtebauliche Mängel betrachtet (gemäß § 136 Abs. 2 des Baugesetzbuchs – BauGB). Infolgedessen sollen „städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dazu beitragen, dass die städtebauliche Struktur in allen Regionen des Landes im Einklang mit den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel entwickelt wird“ (gemäß § 136 Abs. 4 Nr. 1 BauGB).

Warum Integrierte städtebauliche Konzepte

Zur Behebung von städtebaulichen Missständen dient eine ISEK als fachübergreifendes und partizipativen Verfahren des Stadtumbaus. In diesem Rahmen können auch klimabezogene Missstände, z.B. die Mangelversorgung mit urbanen Grünflächen, geltend gemacht werden.

Beispiel:

Das Quartier Schillerpromenade in Berlin-Neukölln kann als Beispiel für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept dienen. Hier wurden und werden in Kooperation mit Anwohnern und anderen Beteiligten integrierte Konzepte für die Quartiersentwicklung entwickelt.

Themenschwerpunkte sind:

  • Stadtgrün, Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Mobilität und Verkehr
  • Soziale Infrastruktur
  • Lokale Wirtschaft, Kooperation, Aktivierung

Als Grundlage dazu wurde übergreifendes Konzept erarbeitet – das sogenannte integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept – kurz ISEK. Dazu wurde das Quartier in einer Analyse genau untersucht und mit den Beteiligten in sogenannten „Schillerdialogen“ diskutiert. Daraus wurde folgende Punkte entwickelt:

  • Leitbild
  • Entwicklungs- und Handlungsziele
  • Schwerpunktbereiche und Maßnahmen

Daran orientiert sollen in den kommenden Jahren Maßnahmen umgesetzt werden, die sowohl dem Kleinklima als auch eine Verbesserung der Nutzung des Niederschlagswassers dienen.

https://www.schillerpromenade.berlin/

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Starkregengefahrenkarte

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Starkregengefahrenkarten sind wichtige Instrumente zur Erfassung und Kommunikation von Informationen über das Risiko von Starkregenereignissen in einer bestimmten Stadt/Gemeinde/Region. Starkregengefahrenkarten dienen dazu, die Öffentlichkeit zu schützen, Schäden zu minimieren, Ressourcen effektiver zu nutzen und das Verständnis für Starkregenereignisse zu fördern. Sie sind ein wichtiges Instrument in der Risikobewertung und -bewältigung im Zusammenhang mit extremem Wetter.

Was ist eine Starkregengefahrenkarte?

Eine Starkregengefahrenkarte ist eine spezielle Art von Karte, die Informationen über das Risiko von Starkregenereignissen in einer bestimmten Region darstellt. Diese Karten werden in der Regel von Meteorologie- und Umweltbehörden, Gemeinden oder anderen relevanten Institutionen erstellt und veröffentlicht. Hier sind die Hauptmerkmale und Informationen, die auf einer Starkregengefahrenkarte zu finden sein können:

  • Starkregenrisikogebiete: Die Karte zeigt die Gebiete an, die besonders anfällig für Starkregenereignisse sind. Diese Bereiche können aufgrund von topographischen Gegebenheiten, historischen Wetterdaten oder anderen Faktoren als besonders gefährdet identifiziert worden sein.
  • Starkregenintensität: Die Karte kann verschiedene Stufen der Starkregenintensität kennzeichnen. Dies ermöglicht es den Betrachtern, die erwartete Menge an Regen in verschiedenen Teilen der Region abzuschätzen.
  • Gefahrenzonen: In einigen Fällen können Starkregengefahrenkarten auch Gefahrenzonen ausweisen, die auf möglichen Auswirkungen von Starkregen basieren. Dies können Überschwemmungsgebiete, Erdrutschgefahrenzonen oder andere Risikobereiche sein.
  • Warnhinweise und Symbole: Die Karte kann Warnhinweise und Symbole enthalten, die auf die Bedeutung der verschiedenen Bereiche hinweisen. Zum Beispiel können Gebiete mit erhöhtem Starkregenrisiko durch Farbcodes oder Symbole hervorgehoben werden.
  • Legende und Erklärungen: Eine Legende oder Erklärungen auf der Karte helfen den Benutzern, die dargestellten Informationen zu verstehen. Dies kann Begriffe und Farbcodes erläutern und Anleitungen zur Nutzung der Karte bieten.
  • Aktualisierungen und Zeitstempel: Es ist wichtig, dass Starkregengefahrenkarten regelmäßig aktualisiert werden, um aktuelle Informationen wiederzugeben. Die Karte sollte einen Zeitstempel oder eine Angabe darüber enthalten, wann sie erstellt oder zuletzt aktualisiert wurde.

Warum eine Starkregengefahrenkarte?

Es gibt mehrere Gründe, warum solche Karten erstellt und verwendet werden:

  • Frühwarnung: Starkregen kann zu plötzlichen Überschwemmungen und anderen gefährlichen Situationen führen. Starkregengefahrenkarten ermöglichen es den Behörden, die Öffentlichkeit frühzeitig zu warnen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
  • Schutz der Bevölkerung: Durch die Bereitstellung von Informationen über potenzielle Starkregengefahren können die Bewohner dazu ermutigt werden, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sich in Sicherheit zu bringen, wenn dies notwendig ist.
  • Schadensminderung: Unternehmen, Gemeinden und Individuen können die Informationen auf den Karten nutzen, um ihre Infrastruktur und Gebäude besser vor Starkregenschäden zu schützen. Dies kann dazu beitragen, finanzielle Verluste und persönliche Gefahren zu minimieren.
  • Ressourcenmanagement: Städte und Gemeinden können Starkregengefahrenkarten nutzen, um Ressourcen effektiver zu verwalten und bei Bedarf Maßnahmen wie Straßensperrungen oder Evakuierungen zu koordinieren.
  • Stadtplanung: Städte können die Informationen auf Starkregengefahrenkarten in ihre Stadtplanung einbeziehen, um die Anfälligkeit gegenüber Starkregen zu minimieren. Dies kann die Schaffung von Entwässerungssystemen, die Anpassung von Bauvorschriften und die Entwicklung von Überschwemmungsgebieten beeinflussen.
  • Forschung und Analyse: Starkregengefahrenkarten dienen auch als Grundlage für die wissenschaftliche Forschung und Analyse von Starkregenereignissen. Dies kann dazu beitragen, das Verständnis für diese Ereignisse zu vertiefen und zukünftige Gefahren besser vorherzusagen.

Mustergliederung

Die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte erfordert eine strukturierte Herangehensweise und Planung. Hier ist eine Mustergliederung, die als Leitfaden für die Entwicklung einer solchen Karte verwendet werden kann:

  1. Einleitung
    1. Hintergrundinformationen: Eine Einführung in das Projekt und die Notwendigkeit einer Starkregengefahrenkarte.
    2. Zielsetzung: Klare Angabe der Ziele und Zwecke der Karte.
  2. Datensammlung und -beschaffung
    1. Meteorologische Daten: Beschreibung der verwendeten meteorologischen Datenquellen
    2. Geografische Daten: Informationen über topographische Daten, Gewässerläufe, Siedlungsstrukturen und andere geografische Informationen.
    3. Bodenbeschaffenheitsdaten: Beschreibung der Bodenbeschaffenheitsdaten, die für die Modellierung verwendet werden.
    4. GIS-Daten: Informationen über geografische Informationssysteme (GIS) und verwendete GIS-Software.
  3. Risikobewertung und Modellierung
    1. Modellentwicklung: Erläuterung der entwickelten Modelle zur Vorhersage von Starkregenereignissen.
    2. Modellvalidierung und Kalibrierung: Beschreibung der Methoden zur Validierung und Kalibrierung der Modelle.
    3. Bewertung der Starkregengefahren: Ergebnisse der Risikobewertung, einschließlich identifizierter Risikobereiche und -niveaus.
  4. Starkregengefahrenkarte
    1. Kartenlegende: Eine klare Erläuterung der auf der Karte verwendeten Symbole und Farbcodes.
    2. Kartenelemente: Beschreibung der Elemente auf der Karte, einschließlich Intensitätsebenen, Gefahrenzonen und betroffener Gebiete.
  5. Risikominderung und Vorsorge
    1. Empfehlungen zur Risikominderung: Maßnahmen und Empfehlungen zur Reduzierung der Gefahren und zur Erhöhung der Resilienz der Gemeinschaften.
    2. Notfallpläne: Die Entwicklung von Notfallplänen im Hinblick auf Starkregenereignisse.
  6. Aktualisierung und Wartung
    1. Aktualisierungsplan: Plan zur regelmäßigen Aktualisierung der Starkregengefahrenkarte.
    2. Wartungsmaßnahmen: Verfahren zur Überprüfung und Wartung von Daten, Modellen und Analysen.
  7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
    1. Zusammenfassung der Ergebnisse: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse der Starkregengefahrenkarte.
    2. Schlussfolgerungen: Schlussfolgerungen und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen.
  8. Anhänge
    1. Datenquellen und Referenzen: Eine Liste der verwendeten Datenquellen und Referenzmaterialien.
    2. Kartenzusätze: Zusätzliche Karten oder Grafiken, die die Informationen auf der Starkregengefahrenkarte unterstützen.

Diese Mustergliederung dient als Leitfaden, kann jedoch je nach den spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten Ihrer Region angepasst werden. Die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte erfordert eine gründliche Planung, Datenanalyse und Kommunikation, um sicherzustellen, dass die Informationen effektiv genutzt werden können, um das Risiko von Starkregenereignissen zu minimieren.

 

Beispiel

Ein Beispiel einer Starkregengefahrenkarte ist die über das Geoportal des Landes Hamburg öffentlich zugängliche Karte. Diese wurde für Teilbereiche der Stadt schon erstellt. Weitere sind in Bearbeitung. Bei dieser Karten wurden verschiedene Szenarien gerechnet:

  • Intensiver Starkregen (T=30a)
  • Außergewöhnlicher Starkregen (T=100a)
  • extremer Starkregen (100mm/h)

In der Karte werden die zu erwartenden maximalen Wassertiefen und die Fließgeschwindigkeiten dargestellt.

Quelle: https://www.hamburg.de/starkregengefahrenkarte/

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Flächennutzungsplan

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Ein Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument, das in der Stadt- und Raumplanung verwendet wird, um die langfristige Entwicklung von Landnutzung und Infrastruktur in einem bestimmten Gebiet zu steuern. Dieser Plan legt die beabsichtigte Nutzung von Flächen für verschiedene Zwecke fest, wie beispielsweise Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, landwirtschaftliche Flächen, Grünflächen, Verkehrswege und öffentliche Einrichtungen.

Der Flächennutzungsplan ist normalerweise weniger detailliert als ein Bebauungsplan und fungiert als Rahmenplan für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde oder einer Region. Er dient als Orientierungshilfe für die Planung konkreter Bauvorhaben und kann als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen dienen.

Der FNP gibt keine bindenden Festsetzungen vor, sondern dient als Leitlinie für die spätere Bebauungsplanung. Die vorbereitende Bauleitplanung (FNP) kennt drei Ebenen, auf denen „die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen“ dargestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB):

  • Darstellungen
  • Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke
  • Kennzeichnungen

Wie ist ein Flächennutzungsplan aufgebaut bzw. aus welchen Hauptbestandteilen besteht er?

  1. Einleitung und Zielsetzung: Dieser Abschnitt erklärt den Zweck des Flächennutzungsplans, die zugrunde liegenden Planungsgrundsätze und die Ziele, die mit der langfristigen Entwicklung des Gebiets verfolgt werden sollen.
  2. Bestandsaufnahme und Analyse: Hier werden Informationen über das Gebiet zusammengetragen, darunter Daten zu Bevölkerung, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt, Bodenbeschaffenheit, Verkehrsnetz und anderen relevanten Faktoren. Diese Analyse dient als Grundlage für die Entwicklung der zukünftigen Landnutzung.
  3. Grundsätzliche Planungsüberlegungen: Dieser Abschnitt enthält die allgemeinen Leitlinien und Prinzipien, nach denen die Landnutzung und Entwicklung im Gebiet gesteuert werden soll. Es kann sich dabei um Grundsätze der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes, der sozialen Integration, der Wirtschaftsförderung und ähnliches handeln.
  4. Flächen- und Nutzungsstrukturen: Hier werden die verschiedenen Flächen im Gebiet definiert und deren vorgesehene Nutzung festgelegt. Dies kann die Ausweisung von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, Grünflächen, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Verkehrswegen und anderen Nutzungsarten umfassen.
  5. Verkehr und Infrastruktur: Diese Rubrik behandelt die Planung von Verkehrsinfrastruktur wie Straßen, Schienen, Radwege und öffentliche Verkehrsmittel sowie die Standorte für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Parks.
  6. Umweltschutz und Landschaftspflege: Hier werden Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der natürlichen Umwelt sowie zur Erhaltung von Landschaftsqualitäten und ökologischen Funktionen festgelegt.
  7. Umsetzung und Monitoring: Dieser Abschnitt beschreibt die Schritte, die unternommen werden müssen, um den Flächennutzungsplan umzusetzen, sowie Mechanismen zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung des Plans, um auf Veränderungen und neue Entwicklungen zu reagieren.

Der genaue Aufbau und die Inhalte eines Flächennutzungsplans können je nach den spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten eines Gebiets variieren.

 

Warum ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist gemeinsam mit dem Landschaftsplan Teil der vorbereitenden Bauleitplanung. Die vorbereitende Bauleitplanung ist ein wichtiger Prozess im Rahmen der Stadt- und Regionalplanung, der in Deutschland durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist. Sie dient dazu, die bauliche und städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde oder Region langfristig zu steuern und zu lenken.

Der FNP spielt eine wesentliche Rolle bei der Klimaanpassung in Kommunen, da er dazu beiträgt, die Auswirkungen des Klimawandels auf die städtebauliche Entwicklung und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. In dieser Funktion kann er insbesondere drei Belange der Klimaanpassung steuern:

  • Hitzeinseln reduzieren: Durch die gezielte Festlegung von Grünflächen, Parks, Baumpflanzungen und Wasserflächen im Flächennutzungsplan können Kommunen dazu beitragen, Hitzestress in städtischen Gebieten zu reduzieren. Grünflächen und Wasserflächen wirken kühlend und tragen dazu bei, Hitzeinseln zu vermeiden.
  • Überflutungsvorsorge: Die Berücksichtigung von Fließwegen, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikozonen in der vorbereitenden Bauleitplanung kann dazu beitragen, dass Bauvorhaben nicht in gefährdeten Gebieten stattfinden. Dies hilft, die Bevölkerung vor den zunehmenden Risiken durch Starkregenereignisse zu schützen.
  • Regenwasserbewirtschaftung: Die Planung von natürlichen Versickerungsflächen, Regenwasserrückhaltebecken und anderen Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung kann dazu beitragen, Überflutungen zu verhindern und das lokale Grundwasserniveau aufrechtzuerhalten.

Ziele eines FNPs:

Die Ziele eines Flächennutzungsplans können je nach den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten eines Gebiets variieren.

  • Nachhaltige Entwicklung: Ein Flächennutzungsplan soll sicherstellen, dass die Entwicklung des Gebiets langfristig ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig ist, indem er die Bedürfnisse der aktuellen Generation erfüllt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen.
  • Effiziente Nutzung von Ressourcen: Der Plan soll die effiziente Nutzung von begrenzten Ressourcen wie Land, Wasser und Energie fördern, um eine optimale Nutzung des verfügbaren Raums zu gewährleisten und Umweltbelastungen zu minimieren.
  • Förderung einer ausgewogenen Entwicklung: Ein Flächennutzungsplan strebt eine ausgewogene Entwicklung des Gebiets an, indem er die Schaffung von Wohnraum, Arbeitsplätzen, Infrastruktur, Freizeiteinrichtungen und Grünflächen in angemessener Weise fördert.
  • Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen: Der Plan soll sensible Ökosysteme, natürliche Ressourcen und landschaftliche Qualitäten schützen und erhalten, indem er die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Grünflächen und umweltfreundlichen Entwicklungsstandards vorsieht.
  • Förderung von Mobilität und Erreichbarkeit: Der Plan soll eine effiziente und nachhaltige Verkehrsinfrastruktur fördern, um die Mobilität der Bürger zu verbessern, Verkehrsstaus zu reduzieren und die Erreichbarkeit von Wohn-, Arbeits- und Freizeitorten zu gewährleisten.
  • Wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit: Der Plan soll ein förderliches Umfeld für wirtschaftliche Aktivitäten schaffen, indem er die Entwicklung von Gewerbegebieten, Industriegebieten und Handelsflächen unterstützt und gleichzeitig die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der lokalen Wirtschaft fördert.

Beispiel für Flächennutzungspläne:

  • Stadtentwicklungsplan für eine wachsende Stadt: Ein Flächennutzungsplan für eine wachsende Stadt könnte Wohngebiete für die Bevölkerungszunahme vorsehen, Gewerbegebiete für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ausweisung von Grünflächen und Parks für die Erholung der Bürger sowie die Planung von Verkehrsinfrastruktur zur Bewältigung des zunehmenden Verkehrs. Beispiel: FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 5. Januar 2024 (ABl. S. 5).
  • Regionaler Flächennutzungsplan für eine ländliche Region: Ein regionaler Flächennutzungsplan für eine ländliche Region könnte die Landnutzung für Landwirtschaft, Naturschutzgebiete, Tourismusinfrastruktur, Waldgebiete und Verkehrswege festlegen, wobei besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der natürlichen Umwelt und der Landschaft gelegt wird. Beispiel: Region Frankfurt Rhein Main, Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
  • Industriegebiete und Gewerbegebiete: Ein Flächennutzungsplan für ein Industriegebiet oder Gewerbegebiet könnte die Standorte für industrielle und gewerbliche Aktivitäten festlegen, wobei Faktoren wie Zugang zu Verkehrsnetzen, Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Umweltschutz berücksichtigt werden. Beispiel: Flächennutzungsplan Gewerbegebiet Hoppegarten
  • Umwelt- und Naturschutzgebiete: Ein Flächennutzungsplan für Umwelt- und Naturschutzgebiete könnte Gebiete ausweisen, die für ihre ökologische Bedeutung geschützt werden sollen, wie beispielsweise Feuchtgebiete, Wälder, Flussufer und Lebensräume für bedrohte Arten. Beispiel: Flächennutzungsplan Gemeinde Seddiner See
  • Verkehrsinfrastrukturplan: Ein Flächennutzungsplan für Verkehrsinfrastruktur könnte die Planung von Straßen, Autobahnen, Schienenwegen, Flughäfen und öffentlichen Verkehrsmitteln umfassen, wobei die Effizienz, Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Verkehrsnetzes berücksichtigt wird. Beispiel: Bundesverkehrswegeplan 2030

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Steckbrief

Regenwasser Leitfaden

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Ein Regenwasser-Leitfaden ist ein Dokument oder eine Broschüre, die Informationen und Anleitungen zur Nutzung und Bewirtschaftung von Regenwasser/Niederschlagswasser beinhaltet. Dieser zielt darauf ab, Einzelpersonen, Unternehmen, Kommunen und Gemeinden, dabei zu unterstützen, nachhaltige Praktiken zur Bewirtschaftung von Regenwasser zu etablieren, um Wasserressourcen zu schonen und die Ressource Regenwasser nachhaltig zu nutzen. Er gibt einen Überblick über vorhandene Maßnahmen und Vorgehensweise und vorhandene Instrumente.

Was ist ein Regenwasser Leitfaden?

Hier sind einige der typischen Inhalte, die in einem Regenwasser-Leitfaden enthalten sein können:

Einführung in die Regenwasserbewirtschaftung: Dieser Abschnitt erklärt die Bedeutung der Bewirtschaftung von Regenwasser für das Bundesland, die Region, die Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen für die Regenwasserbewirtschaftung:

Dieser Abschnitt erläutert z.B. folgende Fragen:

  • Wie viel Wasser kann der Boden aufnehmen?
  • In welcher Tiefe steht das Grundwasser
  • Wie belastet ist das Regenwasser?
  • Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet?
  • Ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Bewirtschaftung erforderlich?
  • Wie kann ich Vernässung vorbeugen?
  • Wie gehe ich mit Starkregen um?

Erläuterung von den verschiedenen Arten der Regenwasserbewirtschaftung:

Hier sind Beispielhaft einige Formen von Versickerungsanlagen aufgeführt:

  • Flächenversickerung
  • Wasserdurchlässige Flächenbeläge
  • Mulden
  • Tiefbeete
  • Teiche/Biotope
  • Wetlands
  • Mulden-Rigolen-Elemente
  • Baum-Rigolen
  • Rigolen
  • Nutzung durch Zisternen, etc.

Leitpläne für die Regenwasserbewirtschaftung bei Neubauvorhaben:

Bei der Neubauplanung empfiehlt es sich, von vornherein festzulegen, an welcher Stelle und in welcher Art und Weise später das Niederschlagswasser bewirtschaftet werden soll.

Warum ein Regenwasser Leitfaden?

Ein Regenwasser-Leitfaden ist aus mehreren Gründen wichtig:

  • Wasserressourcenmanagement: Sauberes Trinkwasser wird auf lange Sicht gesehen für viele Regionen in Deutschland eine begrenzte Ressource. Regenwassernutzung hilft dabei, die Abhängigkeit von öffentlichen Wasserversorgungssystemen zu reduzieren und trägt zur Schonung von Grundwasservorkommen bei.
  • Umweltauswirkungen: Die konventionelle Wassernutzung erfordert oft Energie und Chemikalien zur Aufbereitung. Die Bewirtschaftung von Regenwasser ist umweltfreundlicher, da sie weniger Energie und Ressourcen erfordert und die Verschmutzung der Gewässer (z.B. durch Mischwasserüberläufe) reduziert, da bestehende Kanalsysteme entlastet werden.
  • Kostenersparnis: Die Verwendung von Regenwasser kann zu Kosteneinsparungen bei Abwassergebühren führen.
  • Dürre und Wasserknappheit: In Regionen, die von Dürren und Wasserknappheit betroffen sind, kann die Nutzung von Regenwasser eine zusätzliche Wasserquelle darstellen.
  • Nachhaltigkeit: Regenwasserbewirtschaftung ist eine nachhaltige Praxis, die zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beiträgt. Sie unterstützt das Konzept der Kreislaufwirtschaft und fördert das Bewusstsein für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • Gesetzliche Anforderungen: In Bundesländern, Kommunen/Gemeinden und Städten gibt es mittlerweile Vorschriften und Gesetze zum Umgang mit Regenwasser bei Bauvorhaben. Ein Leitfaden hilft dabei, diese Anforderungen zu verstehen und einzuhalten.
  • Bildung und Sensibilisierung: Ein Regenwasser Leitfaden dient der Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Vorteile der Regenwasserbewirtschaftung und vermittelt praktische Informationen, die es privaten Personen bzw. Investoren ermöglicht diese in der Praxis umzusetzen.

Ziele des Leitfadens:

  • Bewusstsein schaffen: Das Hauptziel sollte darin bestehen, das Bewusstsein für die Vorteile der Regenwasserbewirtschaftung zu erklären und das Interesse an dieser zu wecken.
  • Bildung und Aufklärung: Ziel ist es, die Zielgruppe über die verschiedenen Aspekte der Regenwasserbewirtschaftung zu informieren und das Verständnis für die Technologie, die rechtlichen Anforderungen und die Umweltauswirkungen zu fördern.
  • Praktische Anleitungen bieten: Der Leitfaden sollte klare und umsetzbare Schritte zur Planung, Konstruktion und Wartung von Regenwasserbewirtschaftungselementen bieten, um die Leser in die Lage zu versetzen, diese in ihrem eigenen Umfeld zu implementieren.
  • Umweltauswirkungen: Ein Ziel sollte darin bestehen, die positiven Auswirkungen der Regenwasserbewirtschaftung auf die Umwelt hervorzuheben, insbesondere in Bezug auf die Reduzierung des Wasser- und Energieverbrauchs sowie die Verminderung der Gewässerverschmutzung.
  • Rechtliches: Der Leitfaden sollte Informationen über die geltenden Gesetze, Vorschriften und Genehmigungen im Zusammenhang mit der Regenwasserbewirtschaftung enthalten, um sicherzustellen, dass die Nutzer die rechtlichen Anforderungen kennen.

Beispiele für Regenwasser Leitfäden

In Deutschland gibt es verschiedene Regenwasser-Leitfäden und Informationsmaterialien, die von Behörden und anderen Institutionen erstellt wurden. Hier sind einige Beispiele:

  • Leitfaden Baden-Württemberg (Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung)
  • Leitfaden Umweltbundesamt (Guter Umgang mit Regenwasser – ein Leitfaden für Nachhaltiges Bauen)
  • Leitfaden Hamburg (Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung)
  • Leitfaden Berlin (Leistungsfähigkeit von praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext)
  • Leitfäden Bayern (Regenwasserversickerung – Gestaltung von Wegen und Plätzen – Praxisratgeber für den Grundstückseigentümer, Versickerung des Niederschlagswassers von befestigten Verkehrsflächen, Naturnahe Entwässerung von Verkehrsflächen in Siedlungen-Erlaubnisfrei in Bayern)
  • Leitfaden Rheinland-Pfalz (Naturnaher Umgang mit Niederschlagswasser)

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Steckbrief

Generalentwässerungsplan (GEP)

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Die Versiegelung von Oberflächen hat negative Auswirkungen auf den natürlichen Wasserkreislauf. Der oberirdische Abfluss wird stark erhöht und führt zu einer Verminderung von Grundwasserneubildung und Verdunstung. Weiterhin werden Gewässer durch direkte Regenwassereinleitungen erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Folgen des stattfindenden Klimawandels, wie z.B. der Verschärfung des Hitzeinseleffekts und die Zunahme von Starkregenereignissen, werden Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung erforderlich, um diesen negativen Folgen entgegenzuwirken.

Die Anforderungen an den Umgang mit Regenwasser sind heute sehr vielfältig. Früher stand vorrangig der Entwässerungskomfort als Planungsziel im Mittelpunkt, heute sind Vorgaben des Gewässerschutzes, eine Vermeidung der Hochwasserverschärfung und der Erhalt des natürlichen Wasserhaushaltes als gleichrangige Planungsziele zu berücksichtigen und zu prüfen. Teilweise sind auch weitere Planungsziele, wie z.B. Anpassung an den Klimawandel durch Maßnahmen zur Verdunstung und Verschattung durch Versorgung der Vegetation, oder die Einbindung von dezentralen Maßnahmen in die Freiraumplanung zu berücksichtigen.

Was ist ein Generalentwässerungsplan?

Mit einem GEP wird die Entwässerungssituation eines Einzugsgebietes ganzheitlich und zukunftsweisend betrachtet. Die Belange der Siedlungsentwässerung werden dabei mit den Anforderungen des Gewässerschutzes kombiniert. Ein GEP ist daher ein wichtiges und zentrales Planungsinstrument einer Gemeinde oder Stadt.

Er umfasst primär folgende wasserwirtschaftliche Themenfelder:

  • Umgang mit Niederschlagswasser inklusive Dürre und Starkregen
  • Ableitung von Abwasser
  • Betrieb von Abwasseranlagen
  • Schutz von oberirdischen Gewässern und Grundwasser

Neben bereits vorhandenen und konkret vorgesehenen Entwässerungsanlagen sollen auch zukünftige Planungen, z. B. die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne), für einen Zeithorizont von rund 10 bis 15 Jahren einbezogen werden. Für diesen Zeitraum wird durch einen GEP der Rahmen für die Entwicklungen des Entwässerungssystems und weiterer fachplanerischer Belange, die mit der Entwässerung in Zusammenhang stehen (z. B. Grünflächenplanung, Straßenbau), vorgegeben. Markante Abweichungen der ursprünglich angenommenen Randbedingungen und Ziele machen eine Aktualisierung erforderlich.

Warum ein Generalentwässerungsplan?

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 56) sind die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten (WHG § 60 Abs. 1). Entsprechen die Anlagen nicht diesen Anforderungen, sind erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Die Aufstellung eines GEP dient der bestmöglichen Erfüllung dieser Anforderungen und wird in verschiedenen technischen Regeln ausdrücklich empfohlen (z. B. im Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN)).

Einem funktionierenden Entwässerungssystem kommt zur Gewährleistung des Gesundheits- und Umweltschutzes eine sehr große Bedeutung zu. Häusliches und gewerbliches Abwasser werden hygienisch einwandfrei abgeleitet und vor der Einleitung in ein Gewässer nach dem Stand der Technik behandelt. Bei einem möglichst ökologischen Umgang mit Niederschlagswasser können Beeinträchtigungen des natürlichen Wasserhaushaltes minimiert, Schäden durch Überflutungen und Gewässerbelastungen erheblich reduziert sowie negative Auswirkungen des Klimawandels begrenzt werden.

Ein Generalentwässerungsplan (GEP) liefert einen Überblick zum Entwässerungssystem mit allen relevanten Belangen. Er enthält ein langfristiges Maßnahmenkonzept, das einen ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistet, erforderliche Sanierungs- und Nachrüstungsmaßnahmen zusammenfasst sowie eine vorausschauende Haushaltsplanung und den Werterhalt des Entwässerungssystems ermöglicht. Jede Gemeinde oder Stadt sollte deshalb einen GEP erstellen.

Die Erstellung eines GEP ist insbesondere sinnvoll, wenn

  • neue Baugebiete geplant sind, die erhebliche Auswirkungen auf die Entwässerungsanlagen haben,
  • häufiger zu Überlastungen im Kanalnetz durch Starkregen und damit zu Überflutungen kommt,
  • umfassende Sanierungen, Ersatzneubauten oder Anpassungen an aktuelle Regelwerke anstehen oder
  • die wasserrechtlichen Genehmigungen für die Einleitung von entlastetem Niederschlagswasser bzw. Mischwasser in Oberflächengewässer neu beantragt werden müssen

Mustergliederung

  1. Veranlassung und Aufgabenstellung: (Rahmenbedingungen)
  2. Verwendete Unterlagen: (Pläne, Unterlagen, Daten…)
  3. Charakterisierung des Untersuchungsgebiets:
    1. Geografische und geologische Verhältnisse
    2. Baugrundverhältnisse und Grundwasser
    3. Struktur des Einzugsgebietes
    4. Lage und Größe des Untersuchungsgebietes
    5. Bestehende Abwasseranlagen
    6. Kläranlage
    7. Gewässer und Vorfluter
  4. Methodik und Vorgehensweise
    1. Aufbereitung der Kanalnetzdaten
    2. Abbildung der Bauwerke und Sonderbauwerke
    3. Abbildung dezentraler Anlagen
    4. Ermittlung der angeschlossenen befestigten Flächen
    5. Außengebiete
    6. Siedlungsdichte und Einwohner
    7. Berechnung des Trockenwetterabflusses
    8. Niederschlagsbelastung
    9. Verschmutzungskonzentrationen
    10. Bekannte Überflutungsbereiche
    11. Bewässerungsbedarfe
  5. Niederschlags- und Abflussmessung: (Daten des lokalen Betreibers, DWD-Daten (KOSTRA, Langzeit))
  6. Niederschlagswasserbewirtschaftung
  7. Modellaufbau
    1. Modellbeschreibung
    2. Modellverifizierung
    3. Modellparameter
  8. Zukunftsszenarien
    1.  Definition
    2. Zielfestlegung hier?
    3. Maßnahmen, auch dezentral
  9. Hydraulische Berechnungen
    1. IST-Zustand
    2. PROGNOSE-Zustand
    3. Sanierungsmaßnahmen und SOLL-Zustand
  10. Schmutzfrachtberechnung
    1. Modellbeschreibung
    2. IST-Zustand
    3. PROGNOSE-Zustand
    4. Sanierungsmaßnahmen und SOLL-Zustand
    5. Einzelnachweise
  11. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen

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