Ortssatzungen/Satzungen

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Was ist eine Satzung

9 Abs. 4 BauGB gibt den Ländern die Möglichkeit, weitere Festsetzungen zur Aufnahme in Bebauungspläne zu regeln. Viele Länder haben davon Gebrauch gemacht. Danach können die Gemeinden durch Satzung regeln, dass zum Beispiel im Gemeindegebiet oder in Teilen davon Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser oder zum Verwenden von Grauwasser vorgeschrieben werden, um die Abwasseranlagen zu entlasten, Überschwemmungsgefahren zu vermeiden oder den Wasserhaushalt zu schonen, soweit wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Die Satzungsregelung kann als Festsetzung in Bebauungspläne aufgenommen werden.

Warum Satzungen

Für die Belange der Klimaanpassung können Maßnahmen bestimmt und in einer Ortssatzung geregelt werden.

Beispielsatzungen

Mit Hilfe der Satzungen können die Ziele festgelegt werden. Anhand verschiedener Beispielsatzungen werden diese erläutert.

  • Zisternensatzung Stadt Kronberg 2005, Förderrichtlinie Zisternen Stadt Kronberg, 2023 https://www.kronberg.de/de/politik-verwaltung/satzungen/
    • Die Zisternensatzung der Stadt Kronberg stammt aus dem Jahr 2005. Diese wurde 2023 mit einer Förderrichtlinie flankiert, welche folgende Nutzungskonzepte fördert:
      • Regenwassernutzungsanlagen, die das von Dachflächen abfließende Regenwasser sammeln und einem Zweck zuführen, für den keine Trinkwasserqualität erforderlich ist (z.B. WC-Spülung, Putzen, Grünflächenbewässerung, Waschmaschinenversorgung etc.),
      • Regenwassernutzungsanlagen als einfache Zisternen zur Gartenbewässerung,
      • Reine Retentionszisternen, die das gespeicherte Wasser zeitverzögert kontrolliert abgeben,
      • Retentionszisternen mit Nutzvolumen für die Gartenbewässerung,
      • Retentionszisternen mit Nutzvolumen, die mindestens einen Teil des Nutzvolumens dem häuslichen Brauchwassersystem zuführen (z.B. Putzwasser, Waschmaschinenversorgung, WC-Spülung etc.),
      • Nachrüstung der Retentionsdrossel bei vorhandenen Regenwassernutzungsanlagen im Gebäudebestand für die Erweiterung zur Retentionszisterne
    • Je nach Konzept beträgt die Förderung 600-900 EUR/m³ installierten Volumens
  • Stadt Offenbach 2022, Niederschlagswassersatzung https://www.offenbach.de/buerger_innen/umwelt-klima/wasser_boden/niederschlagswassersatzung.php
    • Die Stadt Offenbach hat im Jahr 2022 eine Satzung zum Umgang mit dem Niederschlagswasser auf Grundstücken erlassen
    • Dies beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf Grundstücken möglich ist und die angewandt werden sollen.
    • Eine Förderrichtlinie zur Klimaanpassung flankiert die Umsetzung der Maßnahmen in Offenbach mittels des Schwammstadt-Prinzips. Sie wurde 2023 veröffentlicht. https://www.offenbach.de/buerger_innen/umwelt-klima/klima/foerderrichtlinie-klimaanpassung.php
    • Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungsmaßnahmen und Zisternen gefördert. Der Umfang der Förderung ist von der Maßnahme abhängig.
  • Regenwasserentgelt für Brauchwassernutzung aus Zisternen in Berlin, 2024, Teil der Abwassersatzung des Landes Berlin https://www.bwb.de/de/assets/downloads/bwb-niederschlagswasser-gebuehrenminderung.pdf
    • Reduzierung Entgelt auf 10%, Nachweis erforderlich
    • In Berlin existiert seit dem Jahr ein Niederschlagswasserentgelt für die Einleitung in das öffentliche Kanalnetz. Dort werden prozentuale Abschläge für verschiedenste Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen gewährt, um damit Anreize für deren Umsetzung zu schaffen. Seit dem 1.1.2024 werden auch Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser mit einem Abschlag von 90% der pro m² angeschlossene Fläche anfallenden Gebühr erlassen.
  • Die Stadt Oberursel (Stand 2022) reduziert die Niederschlagswassergebühr für verschiedene Maßnahmen wie folgt:
Fläche/ Maßnahme Gebührenreduzierung*
Kiesdach 50 %
Begrünte Dächer 70 %
Teilversiegelte Flächen 40%
Sickerfähige Beläge 50 %
Zisternen mit ganzjähriger Nutzung 20 m² pro m³ Speicher

*Gebührenmaßstab ist die bebaute, überbaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche

Handlungsschritte

Die folgenden Handlungsschritte dienen sowohl der Vorbereitung zur Durchführung und Begleitung der Erstellung einer Ortssatzung als auch der Entwicklung und Vorgabe der Zielsetzungen und Rahmenbedingungen. Die nachfolgenden Schritte stellen einen wünschenswerten Ablauf der Erstellung einer Ortssatzung dar.

  1. Festlegung des Ziels
  2. Definition der Maßnahmen
  3. Motivation der Umsetzung, z.B. durch Fördermittel
  4. Übersicht über umgesetzte Maßnahmen

Tipps & Hürden

Tipps:

  • Kooperation mit den Fachbehörden/Fachabteilungen, Zielgrößen
    • Frühzeitige Einbeziehung der internen Abteilungen
    • Einbindung der Bürger
    • Frühzeitige Beschaffung der Grundlagendaten
    • Festlegung gemeinsamer Zielgrößen
  • Datenbeschaffung und Verfügbarkeit: Für die Erstellung der Satzung kann es sinnvoll sein die erforderlichen Daten einzuholen.
    • Verfügbarkeit der Daten sicherstellen
    • Erhebung fehlender Daten frühzeitig definieren und beauftragen
    • Ziel: Gemeinsame Datengrundlage im gemeinsamen GIS-System
  • Auftragsvergabe: Die Satzung kann von der Kommune erstellt werden. Sie ist dem geltenden Recht nach zu erstellen. Es liegt im Ermessen der Kommune und der kommunalen Vertretung die Satzung zu beschließen.
  • Umsetzung der Satzung: Die Umsetzung der Satzung ist mit Informationen und Öffentlichkeitsarbeit zu flankieren, um die Sinnhaftigkeit der Satzung darzustellen. Die Motivation und Umsetzung kann mit finanziellen Anreizen erhöht werden. Dazu können Förderungen durch kommunale und Landes- oder auch Bundesmittel hinzugezogen werden. Für die Umsetzung der Satzung kann es erforderlich sein dies zu monitoren. Dazu ist Personal erforderlich zu Beratung und Unterstützung der Maßnahmenumsetzung.

Kosten

Art der Kosten PersonalkostenBeratungskostenKosten des legislativen Prozesses
Details

Die Kosten einer Satzung sind abhängig von den von der Kommune zur Verfügung gestellten Finanzmittel und dem personellen Aufwand. Dies ist vom Einzelfall abhängig.

Wichtiger sind die Kosten, die durch die Flankierung der Satzung mit einer Fördermaßnahme entstehen. Diese sind von der Art der Maßnahme und der bewilligten Förderung abhängig. Hier ist es auch möglich Mittel aus überregionalen Fördertöpfen zu beantragen.

Weitere Daten

Monitoring Existenz der Satzung
Stakeholder AnwohnendeEntwässerungsbetriebUnternehmen
Fachbereiche EntwässerungStraßenbauGrünflächenStadtplanungNaturschutzbehördeKlimaschutzagentur
Städte Referenz Halle (Saale)
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