Gremium zur Hitzeprävention und Hitzeschutz
In der kommunalen Verwaltungsarbeit ist Klimaschutz- und Klimaanpassung von fachübergreifender Relevanz strukturell nicht klar verankert: Da diese Arbeit zur eigentlichen Verwaltungsarbeit additiv hinzukommt, wird diese oft vernachlässigt. Deshalb kann es von Vorteil sein ein spezielles Gremium zu etablieren, welches Akteur:innen zusammen bringt, Umsetzungserfolge überprüft und als zentrale Anlaufstelle für thematische Nachfragen fungiert. Neben den Organisationseinheiten mit klimaschutzrelevanten Aufgaben können darin auch externe Fachleute – z. B. aus anderen Verwaltungen, der Wissenschaft oder Beratungsunternehmen – mitwirken. Deshalb wird im Folgenden der Aufbau solcher Gremien aufgezeigt, die zum Teil aus anderen Themen- und Handlungsfeldern stammen (wie z. B. Klima), die aber auch in der Hitzeprävention und dem Hitzeschutz Anwendung finden können. Darüber hinaus wird der Entstehungsprozess der zwei Hitzegremien in Mannheim beschrieben sowie damit einhergehende Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.
Verankerung von Hitzeschutz–Gremien in der Verwaltung
Damit Maßnahmen zur Hitzeprävention erfolgreich umgesetzt werden, ist es notwendig, dass die betroffenen Akteur:innen der unterschiedlichen Fachämter in der Stadtverwaltung zusammenarbeiten und sich regelmäßig austauschen (Blättner & Grewe 2021: 16f.). So ermöglicht es die Bildung eines kommunalen Gremiums, kurz- bis langfristige Maßnahmen behördenübergreifend einzuleiten und zu koordinieren (GAK 2017: 9ff.). Gremien können entweder in einer rechtlichen Organisation vorgesehen sein oder von einer Einrichtung als langfristige oder zeitbegrenzte Organe einer Institution gebildet werden (Nullmeier at al. 2008: 8). In diesen arbeiten Personen in einer Gruppe zu einer speziellen Thematik zusammen (Deutscher Bundestag o. J.). Aufgabe ist es dabei, Akteur:innen unterschiedlicher Fachgebiete zusammenzubringen, die Aufgaben und Maßnahmen zu monitoren sowie ggf. anzupassen sowie als zentrale Anlaufstelle für thematische Nachfragen zu fungieren (Link et al. 2018). Darüber hinaus haben Gremien oft die Funktion, Entscheidungen vorzubereiten oder zu treffen (Nullmeier et al. 2008: 8), z. B. bei Entwürfen für neue Klimaanpassungsmaßnahmen (Stadt München, RKU, 2021: 2).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt, ein Gremium zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen in der zentralen Stelle der Gesundheitsbehörde zu etablieren (GAK 2017: 11). In der Praxis bilden Verwaltungen, die bereits ein Umwelt-, Energie- oder Nachhaltigkeitsmanagement betreiben, ein solches Gremium oft in der Umweltbehörde. So ist laut einer Online-Befragung aus dem Jahr 2020 zum Stand gesundheitlicher Hitzevorsorge von deutschen Bundesländern, Städten und Gemeinden die Hitzeprävention auf Länderbene federführend häufig beim Gesundheitsministerium angesiedelt. Auf kommunaler Ebene hingegen fallen diese Aufgaben bei jeder zweiten Stadt dem Umweltamt zu. Außerdem sind in Kommunen oft Klimaschutz- und Anpassungsbeauftragte hauptverantwortlich für das Thema zuständig (Kaiser et al. 2021: 29). Darüber hinaus wird die Hitzeprävention in Städten und Gemeinden teilweise auch im Bau-, Energie- und Gebäudebereich bearbeitet (ebd.). Je nachdem, in welcher Abteilung die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen bestehen, kann die Federführung zugewiesen werden (Huckestein 2020: 18f.). Da es neben der fachlichen Expertise insbesondere auf die Koordinationsfähigkeit ankommt, kann die Arbeitsgruppe auch in der Grundsatzabteilung oder in einer Stabsstelle der Behördenleitung angesiedelt werden (ebd.). Dort müssen die benötigten personellen Kapazitäten und Kompetenzen vorhanden sein, damit die zusätzlichen Aufgaben bewältigt werden können. Andernfalls können nicht nur die Beschäftigten, sondern auch der Erfolg und die Glaubwürdigkeit des Gremiums in der Verwaltung darunter leiden. Außerdem ist es wichtig, dass das Gremium eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Verwaltungsabteilungen hat, um von diesen anerkannt zu werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Ressorts die Umsetzung der Maßnahmen nicht als eigene Aufgabe betrachten und gegebenenfalls keine Verantwortung dafür übernehmen (Behr 2016: 9).
Deshalb sind klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung maßgeblich, damit die klimarelevanten Abteilungen verantwortlich gemacht werden können (Blättner & Grewe: 16f.). So ist die Frage nach der bestmöglichen Verankerung von Klimaschutz- und anpassung in der Verwaltung auch eine Frage der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es entscheidend, dass klimarelevante Themen priorisiert werden, insbesondere bei Zielkonflikten mit anderen Maßnahmen. Hierbei unterstützt ein politischer Beschluss eines Hitzeaktionsplans, beispielsweise durch den Stadtrat, den Prozess der Umsetzung. Zugleich schafft dieser Rechtsverbindlichkeit und den erforderlichen Zugang zu finanziellen und personellen Ressourcen (ebd.).
In der Praxis hat es sich bewährt zunächst ein (informelles) Koordinationsgremium zu gründen, etwa in Form einer Projektgruppe oder eines Arbeitskreises (Huckestein 2020: 19). Hierbei könne neben Mitarbeiter:innen mit klimarelevanten Aufgaben externe Fachleute – z. B. aus anderen Verwaltungen, der Wissenschaft oder Beratungsunternehmen – einbezogen werden (ebd.). Bei der Verankerung von Gremien in der Verwaltung lassen sich Formate und Organisationsstrukturen nicht einfach auf andere Städte und Gemeinden übertragen. Daher gilt es, eine für die lokale Situation angemessene Lösung zu finden. Darüber hinaus soll diese die Akteur:innen innerhalb und außerhalb der Verwaltung bestmöglich vernetzen (Hertle et al. 2020).
Beispielhafte Funktionsweise eines Hitzeschutz-Gremiums
Europäische Studien zeigen, dass Hitzeaktionspläne sowohl die Wärmebelastung als auch die Sterblichkeit bei Hitze reduzieren (Blättner & Grewe 2021: 14). Jedoch hängt die Wirksamkeit von Hitzeaktionsplänen davon ab, mit welcher Intensität sie umgesetzt und organisiert werden (ebd.). Die Abbildung XX zeigt, wie der Informationsaustausch bei einem Hitzeaktionsplan zwischen einer koordinierenden Stelle und weiteren einzubindenden Akteur:innen wie Gesundheitsämtern und Bildungseinrichtungen erfolgen kann (GAK 2017: 10). So nimmt die koordinierende Stelle die kommunikative Schlüsselrolle ein und leitet die Informationsflüsse zur Umsetzung der Maßnahmen. Zudem koordiniert sie die behördenübergreifende Zuständigkeit sowie die Zusammenarbeit mit den relevanten Akteur:innen (ebd.). Blättner & Grewe (2021: 14) empfehlen es, die zentrale Koordination eines Hitzeaktionsplans bei der Leitung der Verwaltung zu etablieren.
Die koordinierende Stelle ist dafür verantwortlich, ein zentrales Netzwerk mit allen Beteiligten am Hitzeaktionsplan zu bilden – z. B. mit den Gesundheitsbehörden, kassenärztlichen Verbänden und Trägern öffentlicher Einrichtungen. Im Rahmen dieses Netzwerks werden zu beteiligende Institutionen – wie Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen – vor Ort identifiziert. Darüber hinaus können für eine Analyse der lokalen Gegebenheiten und der Planung konkreter Maßnahmen interdisziplinäre Expert:innen hinzugezogen werden, etwa aus den Gesundheits-, Pflege-, Ernährungs- und Sozialwissenschaften und der Medizin (GAK 2017: 11). Das zentrale Netzwerk unterstützt die Kommunen dabei, die relevanten Institutionen bei der Erstellung eines Hitzeaktionsplans miteinzubeziehen. Die Kommunen hingegen legen dann die Zuständigkeiten der beteiligten lokalen Einrichtungen fest und planen die Entwicklung und zeitliche Umsetzung der Maßnahmen. Diese Entscheidungen werden der koordinierenden Stelle rückgemeldet und z. B. in Form eines Hitzeaktionsplans festgehalten. Nach der Umsetzung der Maßnahmen – insbesondere nach akuten Hitzeereignissen – evaluieren die koordinierende Stelle, das zentrale Netzwerk sowie kommunale Mitwirkende die getroffenen Maßnahmen und Abläufe und passen daraufhin die Koordination, Empfehlungen und deren Umsetzung an (ebd.).
Zur erfolgreichen Umsetzung des Hitzeaktionsplans ist eine enge sektoren- und institutionsübergreifende Zusammenarbeit der Beteiligten unerlässlich (Blättner & Grewe 2021: 17). Damit die Zusammenarbeit gelingt, müssen Aufgaben und Zuständigkeiten klar definiert und voneinander abgegrenzt werden (ebd.). Außerdem ist es hilfreich, wenn für einen Austausch zwischen den Institutionen regelmäßige Treffen/Workshops stattfinden (ebd.: 18). So ist es aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis sinnvoll, wenn jeweils eine Ansprechperson aus der beteiligten Behörde zur Verfügung steht (ebd.). Die Hitzeprävention nach Außen sollte sich vor allem auf die Vernetzung von Verwaltung und externen Akteur:innen beziehen, um einen stetigen Kommunikationsfluss im Netzwerk zu generieren. Welche Plattform und Formate des Austauschs genutzt werden, hängt von der Konstellation der Akteur:innen und den Aufgaben ab (Stadt Mannheim 2022). Dies können etwa Formate wie Sharepoint, ein Verteiler oder ein regelmäßiger Austausch (Jour Fixe) sein (ebd.).
Verwendete und weiterführende Quellen:
Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK) 2017. Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. URL: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf (21.02.2023).
Herle, H.; Gugel, B.; Herhoffer, V. 2020. Personelle Verstetigungsmodelle im kommunalen
Klimaschutz. Aus dem Projekt „Klima-KomPakt Bedarfserfassung, Beteiligung und Verstetigung im kommunalen Klimaschutz. URL: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Verstetigungsmodelle_Klima-KomPakt_2000331_ifeu.pdf (21.02.2023).
Huckestein, B. (2020). Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung. Etappen und
Hilfestellungen. Umweltbundesamt. URL: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-treibhausgasneutralen-verwaltung (21.02.2023).
Kaiser, T.; Kind, Ch.; Dudda, L.; Sander, K. 2021. Klimawandel, Hitze und Gesundheit: Stand der gesundheitlichen Hitzevorsorge in Deutschland und Unterstützungsbedarf der Bundesländer und Kommunen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/umid_01-2021-beitrag_3_hitze.pdf (21.02.2023).
Kern, K.; Niederhafner ,S.; Rechlin, S.; Wagner, J. 2005. Kommunaler Klimaschutz in Deutschland—Handlungsoptionen, Entwicklung und Perspektiven. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. URL: https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/19672/ssoar-2005-kern_et_al-kommunaler_klimaschutz_in_deutschland_-.pdf?sequence=1 (21.02.2023).
Handlungsschritte
- Mitglieder der Arbeitsgruppe bestimmen.
- Für und wieder der verschiedenen Organisationsmöglichkeiten des Gremiums für die jeweilige Stadt abwägen.
- Ansiedlung des Gremiums an eigene lokale Bedürfnisse und Gegebenheiten anpassen und bestimmen (z.B. Gesundheitsamt, Klimastelle u.a.).
- Kommunikationsstruktur entwickeln und Informationswege bestimmen.
Tipps & Hürden
Tipps:
- Zur erfolgreichen Umsetzung des Hitzeaktionsplans ist eine enge sektoren- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit der Beteiligten unerlässlich.
- Auf die Verstetigung der Strukturen muss geachtet achten.
- Regelmäßige Treffen sind vorausgesetzt.
Hürden:
- Personelle Kapazitäten und Finanzen
- Wissenstransfer und Umverteilung von Befugnissen
Kosten
Art der Kosten | Personalkosten |
---|
Weitere Daten
Monitoring | Feedback der ZielgruppenEffizienz der Koordinationsstruktur |
---|---|
Stakeholder | Kommunale EigenbetriebeOrtsansässige Industrie- und GewerbebetriebeVereine und VerbändeBevölkerung |
Fachbereiche | GesundheitStadtplanungKlimaschutzleitstelleAlle Fachbereiche/Je nach Verfahren |
Städte Referenz | - |
Diskussion und Feedback
Noch keine Kommentare vorhanden.