Generalentwässerungsplan (GEP)

Dieser Steckbrief wurde von der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH erstellt.

Die Versiegelung von Oberflächen hat negative Auswirkungen auf den natürlichen Wasserkreislauf. Der oberirdische Abfluss wird stark erhöht und führt zu einer Verminderung von Grundwasserneubildung und Verdunstung. Weiterhin werden Gewässer durch direkte Regenwassereinleitungen erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Folgen des stattfindenden Klimawandels, wie z.B. der Verschärfung des Hitzeinseleffekts und die Zunahme von Starkregenereignissen, werden Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung erforderlich, um diesen negativen Folgen entgegenzuwirken.

Die Anforderungen an den Umgang mit Regenwasser sind heute sehr vielfältig. Früher stand vorrangig der Entwässerungskomfort als Planungsziel im Mittelpunkt, heute sind Vorgaben des Gewässerschutzes, eine Vermeidung der Hochwasserverschärfung und der Erhalt des natürlichen Wasserhaushaltes als gleichrangige Planungsziele zu berücksichtigen und zu prüfen. Teilweise sind auch weitere Planungsziele, wie z.B. Anpassung an den Klimawandel durch Maßnahmen zur Verdunstung und Verschattung durch Versorgung der Vegetation, oder die Einbindung von dezentralen Maßnahmen in die Freiraumplanung zu berücksichtigen.

Was ist ein Generalentwässerungsplan?

Mit einem GEP wird die Entwässerungssituation eines Einzugsgebietes ganzheitlich und zukunftsweisend betrachtet. Die Belange der Siedlungsentwässerung werden dabei mit den Anforderungen des Gewässerschutzes kombiniert. Ein GEP ist daher ein wichtiges und zentrales Planungsinstrument einer Gemeinde oder Stadt.

Er umfasst primär folgende wasserwirtschaftliche Themenfelder:

  • Umgang mit Niederschlagswasser inklusive Dürre und Starkregen
  • Ableitung von Abwasser
  • Betrieb von Abwasseranlagen
  • Schutz von oberirdischen Gewässern und Grundwasser

Neben bereits vorhandenen und konkret vorgesehenen Entwässerungsanlagen sollen auch zukünftige Planungen, z. B. die Ausweisung neuer Baugebiete im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne), für einen Zeithorizont von rund 10 bis 15 Jahren einbezogen werden. Für diesen Zeitraum wird durch einen GEP der Rahmen für die Entwicklungen des Entwässerungssystems und weiterer fachplanerischer Belange, die mit der Entwässerung in Zusammenhang stehen (z. B. Grünflächenplanung, Straßenbau), vorgegeben. Markante Abweichungen der ursprünglich angenommenen Randbedingungen und Ziele machen eine Aktualisierung erforderlich.

Warum ein Generalentwässerungsplan?

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 56) sind die Gemeinden zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten (WHG § 60 Abs. 1). Entsprechen die Anlagen nicht diesen Anforderungen, sind erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Die Aufstellung eines GEP dient der bestmöglichen Erfüllung dieser Anforderungen und wird in verschiedenen technischen Regeln ausdrücklich empfohlen (z. B. im Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN)).

Einem funktionierenden Entwässerungssystem kommt zur Gewährleistung des Gesundheits- und Umweltschutzes eine sehr große Bedeutung zu. Häusliches und gewerbliches Abwasser werden hygienisch einwandfrei abgeleitet und vor der Einleitung in ein Gewässer nach dem Stand der Technik behandelt. Bei einem möglichst ökologischen Umgang mit Niederschlagswasser können Beeinträchtigungen des natürlichen Wasserhaushaltes minimiert, Schäden durch Überflutungen und Gewässerbelastungen erheblich reduziert sowie negative Auswirkungen des Klimawandels begrenzt werden.

Ein Generalentwässerungsplan (GEP) liefert einen Überblick zum Entwässerungssystem mit allen relevanten Belangen. Er enthält ein langfristiges Maßnahmenkonzept, das einen ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistet, erforderliche Sanierungs- und Nachrüstungsmaßnahmen zusammenfasst sowie eine vorausschauende Haushaltsplanung und den Werterhalt des Entwässerungssystems ermöglicht. Jede Gemeinde oder Stadt sollte deshalb einen GEP erstellen.

Die Erstellung eines GEP ist insbesondere sinnvoll, wenn

  • neue Baugebiete geplant sind, die erhebliche Auswirkungen auf die Entwässerungsanlagen haben,
  • häufiger zu Überlastungen im Kanalnetz durch Starkregen und damit zu Überflutungen kommt,
  • umfassende Sanierungen, Ersatzneubauten oder Anpassungen an aktuelle Regelwerke anstehen oder
  • die wasserrechtlichen Genehmigungen für die Einleitung von entlastetem Niederschlagswasser bzw. Mischwasser in Oberflächengewässer neu beantragt werden müssen

Mustergliederung

  1. Veranlassung und Aufgabenstellung: (Rahmenbedingungen)
  2. Verwendete Unterlagen: (Pläne, Unterlagen, Daten…)
  3. Charakterisierung des Untersuchungsgebiets:
    1. Geografische und geologische Verhältnisse
    2. Baugrundverhältnisse und Grundwasser
    3. Struktur des Einzugsgebietes
    4. Lage und Größe des Untersuchungsgebietes
    5. Bestehende Abwasseranlagen
    6. Kläranlage
    7. Gewässer und Vorfluter
  4. Methodik und Vorgehensweise
    1. Aufbereitung der Kanalnetzdaten
    2. Abbildung der Bauwerke und Sonderbauwerke
    3. Abbildung dezentraler Anlagen
    4. Ermittlung der angeschlossenen befestigten Flächen
    5. Außengebiete
    6. Siedlungsdichte und Einwohner
    7. Berechnung des Trockenwetterabflusses
    8. Niederschlagsbelastung
    9. Verschmutzungskonzentrationen
    10. Bekannte Überflutungsbereiche
    11. Bewässerungsbedarfe
  5. Niederschlags- und Abflussmessung: (Daten des lokalen Betreibers, DWD-Daten (KOSTRA, Langzeit))
  6. Niederschlagswasserbewirtschaftung
  7. Modellaufbau
    1. Modellbeschreibung
    2. Modellverifizierung
    3. Modellparameter
  8. Zukunftsszenarien
    1.  Definition
    2. Zielfestlegung hier?
    3. Maßnahmen, auch dezentral
  9. Hydraulische Berechnungen
    1. IST-Zustand
    2. PROGNOSE-Zustand
    3. Sanierungsmaßnahmen und SOLL-Zustand
  10. Schmutzfrachtberechnung
    1. Modellbeschreibung
    2. IST-Zustand
    3. PROGNOSE-Zustand
    4. Sanierungsmaßnahmen und SOLL-Zustand
    5. Einzelnachweise
  11. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen

Handlungsschritte

Die folgenden Handlungsschritte dienen sowohl der Vorbereitung zur Durchführung und Begleitung eines GEP als auch der Entwicklung und Vorgabe der Zielsetzungen und Rahmenbedingungen. Die nachfolgenden Schritte stellen einen wünschenswerten Ablauf der Erstellung eines GEP dar. Diese Darstellung stellt primär auf den Umgang mit dem Niederschlagswasser in Trenn- und Mischsystemen ab.

  1. Formulierung der Entwicklungsziele der Regenwasserbewirtschaftungsplanung: Allgemeine Ziele: Einhaltung Gewässerqualität, Ausgeglichener Wasserhaushalt, Beitrag Klimaanpassung, Entwässerungskomfort, Finanzieller Aufwand
  2. Definition der Zielgrößen: hydraulische Leistungsfähigkeit, Wasserstand, Überstau- und Überflutungshäufigkeiten, Fließgeschwindigkeiten, Zielgrößen Wasserhaushalt, Gewässerqualität, Grundwasser- und Bodenschutz & Schmutzfrachtemission, Kosten
  3. Überprüfung des Handlungsbedarfs
  4. Bestandsaufnahme, Datenerfassung
  5. Datenbeschaffung
  6. Datenaufbereitung
  7. Berechnung Ausgangszustand
  8. Festlegung der Zielvorgaben der RWB
  9. Planung RWB
  10. Überprüfung der Einhaltung der Zielgrößen

Tipps & Hürden

Tipps:

  • Kooperation mit den Fachbehörden/Fachabteilungen bzgl. Zielgrößen
    • Frühzeitige Einbeziehung der internen Abteilungen
    • Einbindung weiterer externer Beteiligter
    • Frühzeitige Beschaffung der Grundlagendaten
    • Festlegung gemeinsamer Zielgrößen
  • Datenbeschaffung und Verfügbarkeit
    • Die für die Erstellung des GEP erforderlichen Daten sind im Allgemeinen in der Kommune verfügbar. Sie wurden entweder in älteren GEPs und Planungen verwendet und müssen ggfls. aktualisiert werden. Weitere Daten sind heranzuziehen, falls in der Zwischenzeit Maßnahmen erfolgt sind oder erforderlich werden.
    • Hierbei kann wie folgt vorgegangen werden:
      • Verfügbarkeit der Daten sicherstellen
      • Erhebung fehlender Daten frühzeitig definieren und beauftragen
      • Ziel: Gemeinsame Datengrundlage im gemeinsamen GIS-System
  • Punkte die bei der Auswahl eines Planungspartners beachtet werden sollten
    • Einschlägige Referenzen
    • Qualifikationen der Mitarbeiter*innen
    • Ausreichende Kapazitäten
    • Regionaler Tätigkeitsbereich
    • Technische Ausstattung
    • Zusätzliche Qualifikationen
  • Arbeitsschritte und zu beachtende Regelwerke für die Ausschreibung
    • Aufgabe Vergaberecht Unterschwellen/Oberschwellen V.
    • Ermittlung des voraussichtlichen Auftragswert
      • Unterschwellen-Vergaberecht
        • Vergabegrundsätze festlegen
        • Vergabe im Wettbewerb mit mehreren Bewerbern
      • Oberschwellen-Vergaberecht
        • Auswahl Verfahrensart
        • Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Hürden:

  • Erstellung eines GEP zeitintensiv, der*die Planungspartner*in ist dadurch lange gebunden
  • Späterer Wechsel der Planer*innen bedeutet Informationsverlust
  • Erstellte Datenmodelle müssen aktualisiert werden

Kosten

Art der Kosten BeratungskostenDatenerfassung und -beschaffungDatenvalidierung und -kalibrierungKosten des legislativen ProzessesPersonalkosten
Details

Die Kosten pro Kilometer sinken bei größeren Längen des Kanalnetzes.

Weitere Daten

Monitoring Gewonnene Datenlage
Stakeholder WasserbehördeNaturschutzbehördeStraßenbaubehördeAnwohnendeKlimabeauftragte
Fachbereiche EntwässerungStraßenbauGrünflächenStadtplanung
Städte Referenz Düsseldorf
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